Good to know
Hygienekonzept
WIR WOLLEN EINE SICHERE VERANSTALTUNG FÜR UNSERE BESUCHER UND MITARBEITER DURCHFÜHREN.
Unser Hygienekonzept wurde mit der Messe Karlsruhe und dem zuständigen Ordnungsamt entwickelt und vom Gesundheitsamt freigegeben. Es sieht vor, dass wir aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Alarmstufe II die Veranstaltung als Live-Veranstaltung mit 2G+ durchführen. (Stand 07.12.2021)
HINWEIS ZUR TESTPFLICHT
Aus Gründen der Sicherheit für alle unsere Besucher bestehen wir auf der allgemeinen Testpflicht für den Einlass. Dies gilt auch für Menschen mit Boosterimpfung und/oder mit Immunisierung nicht älter als 6 Monate.
AUSNAHMEN
Ausnahmen der Zutrittsbeschränkung und Testpflicht: Kinder bis einschließlich 5 Jahre. Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind. Grundschüler, Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler bis einschließlich 17 Jahre.
Ausnahmen der Zutrittsbeschränkung, jedoch negativer Antigen-Test erforderlich: Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig). Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Schwangere und stillende Personen sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht und den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen.
NACHWEISE
Bitte bringen Sie Ihre gültigen Nachweise mit:
- Digitales Impf- / Genesenen-Zertifikat
- Bescheinigter Antigen-Schnell-Test nicht älter als 24h (Natürlich gibt es vor Ort kostenfreie Test-Stationen. Hier muss jedoch mit Wartezeiten gerechnet werden.)
Die Nachweise müssen am Einlass vorgezeigt und mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen werden.
KONTAKTERFASSUNG
Die Adressen aller Besucher müssen erfasst werden. Deshalb bitten wir Sie, die einzelnen Adressen für jedes reservierte Ticket schon vor Ihrem Besuch online einzutragen. Den Link dazu finden Sie in Ihrer Bestätigungsmail.
MUND-NASEN-SCHUTZ
Bitte denken Sie an Ihren Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken oder FFP2). Dieser muss aufgrund des Hygienekonzepts getragen werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ausnahmen von der Masken-Pflicht nur sehr schwer kontrollieren können und deshalb auf die generelle Maskenpflicht bestehen müssen. D.h. Atteste zur Befreiung vom Tragen einer Maske können leider nicht berücksichtigt werden.